...and feel like home.

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1 – GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der Come4Stay GmbH und Dritten, im folgenden Gast, abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von den vorgenannten Gesellschaften. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

 

2 – RESERVIERUNGEN/BUCHUNG  

Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von der Come4Stay GmbH eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen der Come4Stay GmbH und dem Gast zustande. Angebote der Come4Stay GmbH in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Der Come4Stay GmbH steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich die Come4Stay GmbH vor. 

 

3 – STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)  

Erst mit der Zahlung des Gastes an die Come4Stay GmbH liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Come4Stay GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Come4Stay GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Die Come4Stay GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Come4Stay GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung nach Ziffer 5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten. 

 

4 – ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE  

Es haben die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise der Come4Stay GmbH Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen, sind nicht enthalten. 

 

5 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG  

Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Die Come4Stay GmbH behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt die Come4Stay GmbH hierzu ausdrücklich. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält. 

 

6 – NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN  

Ein reserviertes Appartement steht dem Gast im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Die von der Come4Stay GmbH zur Verfügung gestellten Schlüssel und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an die Come4Stay GmbH, einem von der Come4Stay GmbH genannten Dritten oder an dem durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 200,00 €. Die Come4Stay GmbH ist weiter berechtigt, weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 200,00 € übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen Come4Stay GmbH und dem Gast vereinbart werden. Wenn Come4Stay GmbH dem Late Check-out zustimmt, ist die Come4Stay GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00 € je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an Zustimmung fehlt, ist die Come4Stay GmbH berechtigt, für jede angefangene Stunde 30,00 € anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen der Come4Stay GmbH und dem Gast vereinbart werden. Wenn die Come4Stay GmbH dem Early Check-in zustimmt, ist Come4Stay GmbH berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.  

 

7 – ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG  

Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch die Come4Stay GmbH ausgewiesenen Preisen. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen die Come4Stay GmbH nicht zulässig. In diesen Fällen ist die Come4Stay GmbH berechtigt, die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Die Nutzung der Wohnungen der Come4Stay GmbH zu anderen Zwecken als die Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. Die Come4Stay GmbH behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen. 

 

8 – HAFTUNG DER COME4STAY GMBH  

Die Come4Stay GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet die Come4Stay GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Come4Stay GmbH beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Come4Stay GmbH nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung der Come4Stay GmbH steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadensersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen der Come4Stay GmbH, wird die Come4Stay GmbH auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, die Come4Stay GmbH unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen. Die Come4Stay GmbH haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber der Come4Stay GmbH eine Anzeige macht, mit der Ausnahme, dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00 € oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 1.500,00 € übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Come4Stay GmbH. Andernfalls ist eine Haftung der Come4Stay GmbH für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch Come4Stay GmbH zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für die Come4Stay GmbH. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet die Come4Stay GmbH ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden. Die Come4Stay GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind. Jegliche Ansprüche gegenüber der Come4Stay GmbH verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die Come4Stay GmbH sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalpflicht. Die Come4Stay GmbH übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Come4Stay GmbH. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückgesendet. Die Come4Stay GmbH verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.  

 

9 – KAUTION  

Zur Absicherung aller Ansprüche der Come4Stay GmbH gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist die Come4Stay GmbH berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen: Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 500,00 €. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist die Come4Stay GmbH berechtigt, die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorab-Autorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat die Come4Stay GmbH dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist die Come4Stay GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, sollte die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet werden. Die Come4Stay GmbH ist verpflichtet, die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen. 

 

10 – KUNDENDATEN  

Die Come4Stay GmbH erhebt und erfasst verpflichtend E-Mail-Adressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist die Come4Stay GmbH berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument durch ein digitales Formular (digitaler Check-in) einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass. Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist die Come4Stay GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren. Zur Vermeidung betrügerischer und schadhafter Buchungen setzt Come4Stay GmbH Softwarelösungen ein, die mittels der vom Gast eingeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kreditkartendaten, Anschrift) für jeden Gast einen „Fraud-Prevention-Score“ ermitteln, um betrügerische Buchungen zu erkennen. Die Come4Stay GmbH behält sich das Recht vor, eine durch das System entsprechend markierte Buchung zu stornieren. 

 

11 – BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS  

Die Come4Stay GmbH behält sich das Recht vor und ist berechtigt, einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor, wenn:  

  1. höhere Gewalt oder andere durch die Come4Stay GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen 
  2. die Come4Stay GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image der Come4Stay GmbH und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Come4Stay GmbH zuzurechnen ist 
  3. Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.
  4. Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder aber der gewerblichen Nutzung (bsp) Wohnungsprostitution dient.
  5. Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7) über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat die Come4Stay GmbH den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch die Come4Stay GmbH. Erfolgte eine Kündigung seitens der Come4Stay GmbH wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffern 1-11, so ist die Come4Stay GmbH berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens Come4Stay GmbH bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

 

12 – RAUCHVERBOT  

Alle Apartments der Come4Stay GmbH sind Nichtraucher-Appartements. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Appartement erlaubt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die Come4Stay GmbH das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die Come4Stay GmbH einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.  

 

13 – RAUCHMELDER UND SONSTIGE SENSOREN 

Das Manipulieren, Blockieren, Abdecken oder Verändern von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 300 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezibel-Sensoren innerhalb des Appartements. Die Come4Stay GmbH ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Satz 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In Gebäuden der Come4Stay GmbH können sich vernetzte Rauchmelder befinden, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten der Feuerwehr oder des Sicherheitsdienstes). 

 

14 – VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN 

Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Appartement, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen der Come4Stay GmbH ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat die Come4Stay GmbH das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In Appartements der Come4Stay GmbH können Sensoren zur Dezibel-Messung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Gespräche oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen der Come4Stay GmbH, Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibel-Messung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloud Umgebung speichert. Die Come4Stay GmbH ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach zuvor beschriebenen Punkten erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Come4Stay GmbH behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weitergerechnet. 

 

15 – BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTAR ENTFERNUNG  

Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt, so hat die Come4Stay GmbH Anspruch auf Schadensersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 

 

16 – HAUSTIERE  

Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig der Come4Stay GmbH vorzulegen. Vom vorgenannten Grundsatz ist die Come4Stay GmbH berechtigt, weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens der Come4Stay GmbH in Rechnung gestellt. Die Come4Stay GmbH ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Satz 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 

 

17 – INSTANDHALTUNG  

Mit der Buchung eines Appartements der Come4Stay GmbH verpflichtet sich der Gast das überlassene Appartement sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat die Come4Stay GmbH das Recht, dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 80,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass der Come4Stay GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Appartements auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen der Come4Stay GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Appartement entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber der Come4Stay GmbH anzuzeigen. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist die Come4Stay GmbH berechtigt, wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, dem von der Come4Stay GmbH beauftragten Dienstleister oder Mitarbeitern der Come4Stay GmbH zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren. 

 

18 – INTERNETNUTZUNG  

Dem Gast wird durch Come4Stay GmbH im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder Ähnliches können nicht ausgeschlossen werden. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt der Come4Stay GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss der Come4Stay GmbH an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber der Come4Stay GmbH einzustehen. Im Übrigen behält sich die Come4Stay GmbH vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren. 

 

19 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN  

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.